Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen für den Käufer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer der Online-Plattform

Fassung Nr.: 03/2022
Datum: 25. November 2022.

Die Bedingungen dieses Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen für den Käufer, nachfolgend der «Vertrag», gelten für die Regelung der Beziehung zwischen dem Betreiber der Plattform, dessen Details Ihnen auf dieser Plattform (nachfolgend bezeichnet als “Liber Save” oder “Online-Plattform”) mitgeteilt werden, einerseits,
– nachfolgend bezeichnet als “Agent”, und
Ihnen - dem Käufer, der als Nutzer der Online-Plattform auftritt und die vom Merchant auf der Online-Plattform ausgegebenen Gutscheine beim Agenten für den eigenen Gebrauch oder unentgeltliche Übertragung an Dritte zwecks der Beschaffung der Produkte des Merchants erwirbt, andererseits,
– nachfolgend bezeichnet als “Käufer”,
gemeinsam auch die “Vertragsparteien” oder “Parteien” und einzeln “Partei”.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Agenten ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Die bloße Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers macht diese nicht zum Bestandteil des Vertrages.

Im vorliegenden Vertrag werden folgende Auslegungsregeln angewandt, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt:

Nomen können in der Einzahl (Singular) und in der Mehrzahl (Plural) gleich sein.
“Werktag” ist ein Tag, an dem Kreditinstitute in den Ländern der Einrichtung und des ständigen Wohnsitzes von Agenten und Käufern tätig sind.
Der Begriff “Produkte” umfasst auch Abonnements für kostenpflichtige Saisonwaren oder zusätzliche Leistungen und Übertragung von Nutzungsrechten an Software.

Präambel

A. Da der Agent nicht ausschließliche Rechte an der Online-Plattform darstellt, die für den Verkauf von auf der Online-Plattform vertretenen Waren und/oder Dienstleistungen (nachfolgend bezeichnet als „Produkte“) der Verkäufer (nachfolgend jeder Verkäufer wird als „Händler“ und gemeinsam „Händler“ bezeichnet) und für die Ausgabe von Warengutscheinen (nachfolgend bezeichnet als „Gutscheine des Händlers“ oder „Gutscheine“) zwecks des Verkaufs an seine Käufer genutzt wird,

B. Da die Käufer die Gutscheine des Händlers erwerben, um die Produkte des Händlers zu kaufen,

C. Da die Händlers ihren Agenten mit der Befugnis ausstatten, die Gutscheine des Händlers an den Käufer zu verkaufen.

Verabreden sich die Vertragsparteien, den vorliegenden Vertrag wie folgt abzuschließen:

§1 Vertragsgegenstand

1.1. Gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags ist der Agent verpflichtet, dem Käufer die von dem Händler auf der Online-Plattform ausgegebenen Gutscheine zu verkaufen.

§2 Bedingungen des Gutscheinerwerbs und der Gutscheineinlösung

2.1. Die von den Merchants auf der Online-Plattform ausgegebenen Gutscheine werden vom Merchant als Entgelt für die Lieferung der Produkte an den Käufer akzeptiert.

2.2. Der vom Händler ausgegebenen Gutschein lautet auf Euro und entspricht 1 (einen) Gutschein von 0,01 Euro.

2.3. Bei der Anmeldung auf der Online-Plattform verpflichtet sich der Händler, die von ihm ausgegebenen Gutscheine beim Käufer gegen seine Produkte zu übernehmen. Falls Anderes vom Händler nicht vorgesehen ist, beinhaltet der Preis der Produkte den Wert der Produkte ihrer Verpackung und Kennzeichnung, Lieferung zu den vom Händler angegebenen Bedingungen, sowie sonstige Aufwendungen des Händlers und alle anfallenden Steuern einschließlich der bei dem Produkteverkauf vom Händler zu zahlenden Mehrwertsteuer gemäß dem anwendbaren Recht.

2.4. Vor dem Erwerb vom Gutschein des Händlers muss der Käufer mit der Liste des Händlers und der Nutzungsvereinbarung vertrautmachen, wo die Arbeit der Online-Plattform ausführlich beschrieben wird.

2.5. Der Käufer erwirbt die Gutscheine des Händlers beim Agenten ab einem Mindestwert in Höhe von 10,00 (zehn) Euro für weitere Einlösung auf der Online-Plattform.

2.6. Das Verfahren für den Erwerb von Gutscheinen des Händlers durch den Käufer beim Agenten ist wie folgt:
2.6.1. Die Gutscheine werden für Euro gekauft.
2.6.2. Für den Erwerb vom Gutschein des Händlers beim Agenten erstellt der Käufer auf der Online-Plattform einen Antrag und gibt die Anzahl der zu kaufenden Gutscheine des Händlers und das Zahlverfahren (in bar oder bargeldlos) an.
2.6.3. Der Agent erstellt eine Rechnung mit Angabe des zu zahlenden Betrags für Händler Gutscheine und schickt sie dem Käufer auf der Online-Plattform oder auf seine E-Mail-Adresse zu.
2.6.4. Der Käufer überweist den entsprechenden Geldbetrag in der vom Agenten in der Rechnung angegebenen Höhe spätestens am ersten Werktag nach dem Rechnungsdatum auf das Bankkonto des Agenten oder zahlt den in der Kasse des Agenten.
2.6.5. Spätestens 1 (einen) Werktag nach Geldeingang auf dem Bankkonto des Agenten oder in seiner Kasse gibt der Agent eine entsprechende im Antrag des Käufers angegebene Anzahl der Gutscheine des Händlers auf das Konto des Käufers auf der Online-Plattform.

2.7. Gutscheine des Händlers:

  • können vom Käufer dem Agenten nicht zurückgegeben werden (sind nicht rückerstattbar); ein Umtausch in Geld ist ausgeschlossen,
  • können teilweise nicht eingelöst werden,
  • können unter keinen Umständen ungültig werden,
  • sind 3 (drei) Jahre nach dem Verkaufsjahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist verfallen die Gutscheine des Händlers, so wird der vorliegende Vertrag in Bezug auf solche Gutscheine automatisch ungültig sein.

2.8. Das Verfahren für den Kauf von Gutscheinen des Händlers durch den Käufer beim Händler wird vom Händler selbstständig festgelegt.

2.9. Wenn die Gutscheine des Händlers gegen seine Produkte eingelöst werden, bleibt der Händler der einzige Vertragspartner des Käufers. Der Agent haftet für keine Gutscheine und Produkte des Händlers.

So haftet der Agent gegenüber dem Käufer für die Möglichkeit der Gutscheineinlösung bei dem Händler und für die Erfüllung der Lieferungsverpflichtungen durch den Händler nicht.

Alle Fragen, Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vorlage von Gutscheinen des Händlers zur Einlösung und Lieferung der Produkte des Händlers werden unmittelbar zwischen dem Händler und Käufer geklärt.

2.10. Als Belohnung für die Beschaffung der Produkte des Händlers mittels der Gutscheine des Händlers erhält der Käufer einen Cashback in Form von Gutscheinen des Händlers (nachfolgend bezeichnet als „Gutschein-Cashback“) in der vom Händler angegebenen Höhe als Prozentsatz des Preises seiner Produkte, wenn er sein Angebot an Kunden auf der Online-Plattform veröffentlicht. Die genaue Höhe des dem Käufer anzurechnenden Gutschein-Cashbacks wird anhand der Anzahl der Gutscheine des Händlers berechnet, die der Käufer beim Kauf der Produkte des Händlers eingelöst hat.

Der Gutschein gilt als eingelöst nach seinem Gutschreiben auf dem Händler-Konto auf der Online-Plattform.

Der Gutschein-Cashback wird dem Konto des Käufers auf der Online-Plattform automatisch spätestens am nächsten Werktag nach der Einlösung der Gutscheine des Händlers in der zwischen dem Händler und dem Käufer vereinbarten Höhe gutgeschrieben, die dem Produktpreis des Händlers entspricht.

§3 Bedingungen der Produktbeschaffung auf der Online-Plattform

3.1. In Bezug auf den Kauf und Verkauf der Produkte des Händlers gehen die Käufer ein Vertragsverhältnis direkt mit den auf der Online-Plattform vertretenen Händler ein.

3.2. Der Agent mischt sich in die Beziehungen zwischen dem Händler und dem Käufer nicht ein.

3.3. Alle geschäftlichen/vertraglichen Bedingungen werden ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Händler hinsichtlich der Produkte des Händlers angeboten und vereinbart Unter anderem enthalten die geschäftlichen/vertraglichen Bedingungen Preis, anfallende Steuern, Lieferkosten, Zahlungsbedingungen, Lieferfristen und -art, Eigentums-, Verlust- und Beschädigungsrisikoübergang, Garantien für Produkte sowie After-Sales-Management. Der Agent kontrolliert sowie legt keine geschäftlichen/vertraglichen Bedingungen zwischen den Käufern und Händlern, nimmt keinen Anteil an Entwicklung oder Annahme des Angebots. Der Händler setzt den Preis für seine Produkte selbst fest, der Agent spielt dabei keine Rolle.

3.4. Der Agent gibt keine Erklärungen ab und übernimmt keine Garantien hinsichtlich des Rechtsstatus der Produkte (zum Beispiel, Vorhandensein des Eigentumsrechts) und eines Händlers (zum Beispiel, Kreditwürdigkeit). Dem Käufer wird empfohlen, die Vertrauenswürdigkeit eines konkreten Händlers, mit dem der Käufer auf der Online-Plattform Geschäfte führt, selbständig zu überprüfen und in dieser Hinsicht nach eigenem Ermessen zu handeln. Alle Angebote der Händler und Dritten an den Käufer werden durch die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Händler und Dritten geregelt. Der Agent haftet für keine solchen Angeboten.

3.5. Der Agent gibt keine Erklärungen ab und übernimmt keine Garantien hinsichtlich der Besonderheiten (z.B., Qualität, Wert, Eignung usw.) der auf der Online-Plattform zum Verkauf oder Kauf angebotenen Produkte des Händlers, sowie der Besonderheiten ihrer Zusammensetzung oder Lieferung an den Käufer; der Agent ist nicht berechtigt, den Kauf oder Verkauf der Produkte zwischen dem Käufer und Händler genehmigen oder vereinbaren. Der Agent haftet für Fehler oder Nachlässigkeit der Händler oder Dritten nicht.

3.6. Der Agent haftet auch für Nichterfüllung oder Verletzung keines Vertrages zwischen dem Käufer und Händler. Der Agent kann nicht sicherstellen und gewährleisten, dass jeweilige Händler die Bedingungen des auf der Online-Plattform mit dem Käufer abgeschlossenen Geschäfts erfüllen. Der Agent haftet für Nichterbringung oder mangelhafte Leistungserbringung durch den Händler, sowie für Schäden oder Verzögerungen, die mit dem Fehlen der Produkte am Lager des Händlers, ihrer Nichtlieferung oder verspäteten Lieferung an den Käufer verbunden sind.

3.7. Bei der Geschäftsschließung zwischen dem Käufer und dem Händler erhält der Agent keine vom Händler angebotenen Produkten in natura oder de jure. Der Agent hat keine Rechte, inkl. Eigentumsrechte, oder Interessen hinsichtlich der Produkte sowie keine Verpflichtungen im Rahmen des zwischen dem Käufer und Händler abgeschlossenen Vertrags.

3.8. Der zwischen dem Käufer und Händler abgeschlossene Vertrag zum Produktverkauf ist strikt bilateral. Im Falle der Reklamationen des Käufers hinsichtlich Effizienz, Qualität usw. benachrichtigt der Agent den Händler davon und teilt dem Käufer die Kontaktdaten des Händlers mit. Der Händler haftet für Fragebeantwortung und Befriedigung etwaiger Käuferansprüche.

§4 Verpflichtungen des Agenten

4.1. Der Agent gewährt dem Käufer widerrufliche, beschränkte, nicht ausschließliche Zugangs- und Nutzungsrechte an der Online-Plattform ohne zusätzliches Entgelt, wobei die Nutzung durch Dritte nicht gestattet ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen.

4.2. Der Agent gewährt dem Käufer einen allgemeinen Zugang zur Online-Plattform. Eine Ausnahme gilt für Unterbrechungen, die aus technischen Gründen (z.B. Wartung) erforderlich sind.

4.3. Der Agent unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Käufer 2 (zwei) Wochen im Voraus über Zugangsunterbrechungen zu informieren. Sollte eine Vorankündigung nicht möglich sein, wird der Agent sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, den Käufer so schnell wie möglich über eine Unterbrechung und deren Gründe zu informieren.

4.4. Der Agent gewährt dem Käufer einen kostenlosen Online-Support durch Anfragebeantwortung. Die Arbeitstage und -stunden des Online-Supports, Art der Kontaktaufnahme und Beantwortungsfristen sind in der Registerkarte „Kontakte“ auf der Online-Plattform angegeben.

§5 Vertraulichkeit

5.1. Während der Dauer des Vertrages kann jede Partei der jeweils anderen Partei bestimmte vertrauliche, nicht öffentliche Informationen zur Verfügung stellen oder übermitteln (nachfolgend bezeichnet als “vertrauliche Informationen”). Vertrauliche Informationen sind insbesondere der Vertrag und seine Bedingungen, Geschäftsinformationen, Liste der Händler, Vertreter und Käufer sowie deren Identität, Statistiken, technische Daten, Vertriebsdaten, Marketingpläne, Benutzerdaten, Hard- und Software sowie nicht öffentlich zugängliche Produktinformationen.

5.2. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Ermächtigung verwenden oder offenlegen, wenn seine Verwendung oder Offenlegung nicht aufgrund einer Bestimmung dieses Vertrags erlaubt ist.

5.3. Hiermit gewährt der Käufer dem Agenten, seinen Vertretern und Nachunternehmern das Recht für Nutzung der Informationen, die im Rahmen des vorliegenden Vertrags als vertraulich anerkannt werden, zwecks der Erfüllung des vorliegenden Vertrags.

5.4. Die vorgenannten Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, für welche die empfangende Partei nachweisen kann, dass die Informationen ihr zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt waren, ohne dass sie einer Geheimhaltungspflicht unterlag; von ihr unabhängig und ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt wurden; von der Partei, die die Informationen bereitgestellt hat, zur Offenlegung im Voraus genehmigt wurden; ohne eine Verletzung dieser Bedingungen öffentlich bekannt waren; oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.

5.5. Darüber hinaus ist es der empfangenden Partei gestattet, vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder von einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde angeordnet wurde, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die Partei, die die Informationen über die Instanz zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich schriftlich informiert und mit ihr zusammenarbeitet, um den Umfang der Offenlegung so weit wie möglich zu minimieren, und sie dabei zu unterstützen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

§6 Haftungsbeschränkungen

6.1. Der Agent haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht werden; und im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

6.2. Die vertragliche Haftung des Agenten für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund wie folgt beschränkt:
6.2.1. Der Agent haftet wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
6.2.2. Der Agent haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung einer sonstigen anwendbaren Sorgfaltspflicht.

6.3. Der Agent haftet weder für indirekte Schäden noch für entgangenen Gewinn des Käufers oder der Dritten, unabhängig davon, ob der Agent solche Schadensverursachung vorhersehen konnte oder nicht.

6.4. Die Haftungsbeschränkungen gemäß dieser Ziffer gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, der gesetzlichen Vertreter, Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen des Agenten.

6.5. Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen zur Verhinderung und Minimierung von Schäden zu unternehmen.

§7 Vertragsgültigkeit

7.1. Der vorliegende Vertrag mit allen seinen Anlagen stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und hebt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden hinsichtlich des Gegenstands des vorliegenden Vertrags auf.

7.2. Die Parteien erkennen den Vertrag, die von den Parteien oder ihren Bevollmächtigen mit Hilfe der Online-Plattform oder auf elektronischem Weg gesendeten Dokumente zur Vertragserfüllung, -änderung und -kündigung als gültig an, dabei gilt das Unterschriftserfordernis als erfüllt, wenn ein Verfahren verwendet wird, das die Identität des Erklärenden zuverlässig identifizieren lässt.

7.3. Der vorliegende Vertrag kann in jeder Sprache erstellt werden und tritt ab dem Datum der Annahme (Zustimmung zu seinen Bedingungen) durch den Käufer in Kraft, wobei die deutsche Version im Falle von Abweichungen immer Vorrang hat.

7.4. Im Falle der einmaligen Verletzung der im vorliegenden Vertrag angegebenen Bedingungen hinsichtlich des Gutscheins oder der Verletzung sonstiger Vertragspflichten gegenüber dem Agenten durch den Käufer, ist der Agent berechtigt, einseitig durch schriftliche Benachrichtigung des Käufers von der Erfüllung des vorliegenden Vertrags völlig oder teilweise zurückzutreten und das Konto des Käufers zu sperren oder zu löschen, so dass der Zugang des Käufers zur Online-Plattform eingestellt wird. Gleichzeitig behält sich der Agent das Recht vor, einseitig und ohne vorherige Benachrichtigung keine Angebote des Käufers zum Gutscheinerwerb anzunehmen.

§8 Sonstiges

8.1. Für die Verhältnisse und Streitigkeiten zwischen den Parteien, die in dem vorliegenden Dokument nicht geregelt sind, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und UN-Kaufrechts.

8.2. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien aus der Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihr unterliegen der obligatorischen vorgerichtlichen Beilegung. Der Anspruch ist schriftlich abzufassen. Die für Sachverhandlung erforderlichen Dokumente und Angaben sind dem Anspruch beizufügen und im Text des Anspruchs anzugeben. Die jeweilige andere Partei hat auf den Anspruch innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach seinem Erhalt zu antworten.

8.3. Wird außergerichtlich keine Einigung erzielt, so wird die Streitigkeit gerichtlich wie folgt beigelegt. Der Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist das Gericht am Sitz vom Agenten.

8.4. Zur Abtretung eines Anspruchs aus dem Vertragsverhältnis ist der Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Agenten nicht berechtigt.

8.5. Zur Vermeidung von Zweifeln ist der Agent berechtigt, den vorliegenden Vertrag selbständig zu erfüllen, sowie Dritte (einschließlich der Nachunternehmer und Vertreter) mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag auf eigene Rechnung und Gefahr zu beauftragen; dabei trägt der Agent die volle Verantwortung für deren Handlungen.

8.6. Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt.

8.7. Der Käufer ist verpflichtet, den Agenten über die Änderung der bei der Anmeldung auf der Online-Plattform angegebenen Informationen, inkl. E-Mail usw., spätestens innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach dieser Änderung zu benachrichtigen. Die Pflichten des Agenten, die vor solcher Benachrichtigung im Hinblick auf frühere Adressen und Bankverbindungen erfüllt wurden, gelten als ordnungsgemäß erfüllt.

8.8. Die Parteien verabreden sich, dass das Schriftformerfordernis als erfüllt gilt, wenn das Dokument in Papierform oder in elektronischer Form erstellt, von Hand geschrieben, auf einer Schreibmaschine getippt oder ausgedruckt ist, dabei ist eine elektronische Nachricht durch einen bevollmächtigten Vertreter der Partei von der angegebenen von der Partei auf der Online-Plattform E-Mail-Adresse aus zu versenden.

8.9. Die Nutzungsvereinbarung ist ein integrierender Bestandteil des vorliegenden Vertrags (Veröffentlicht unter https://libersave.com/d/de/docs/legal/terms-of-use/).