Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen für den Händler

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Online-Plattform durch den Händler

Fassung Nr.: 2/2022
Datum: 25. November 2022

Die Bedingungen dieses Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen für den Händler, nachfolgend der «Vertrag», gelten für die Regelung der Beziehung zwischen dem Betreiber dieser Plattform, dessen Details Ihnen auf dieser Plattform (nachfolgend bezeichnet als “LiberSave” oder “Online-Plattform”) mitgeteilt werden, einerseits,
– nachfolgend bezeichnet als “Unternehmen”, und
Ihnen - dem Händler, der als Nutzer der Online-Plattform auftritt und auf der Online-Plattform eigene Gutscheine zwecks der anschließenden Übergabe an Käufer ausgibt, die sie für die Beschaffung von Waren und/oder Dienstleistungen beim Händler verwenden können, andererseits,
– nachfolgend bezeichnet als “Händler”
gemeinsam auch die “Vertragsparteien” oder “Parteien” und einzeln “Partei”.

Als Grundlage zur Regelung der rechtlichen Verhältnisse zwischen den Parteien im Zusammenhang mit allen Transaktionen im Rahmen des vorliegenden Vertrags gilt lediglich der vorliegende Vertrag. Das Unternehmen erkennt keine Geschäftsbedingungen des Händlers an und betrachtet sie als rechtsgültig nicht. Darüber hinaus stellt die vorbehaltlose Einhaltung der Geschäftsbedingungen des Händlers durch das Unternehmen unter Berücksichtigung widersprechender oder vom vorliegenden Vertrag abweichender Bedingungen keine Zustimmung des Unternehmens mit diesen Geschäftsbedingungen des Händlers dar.

Im vorliegenden Vertrag werden folgende Auslegungsregeln angewandt, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt: Nomen können in der Einzahl (Singular) und in der Mehrzahl (Plural) gleich sein.

“Der Werktag” ist ein Tag, an dem die Kreditinstitute in den Ländern der Einrichtung und des ständigen Sitzes des Unternehmens, der Nachunternehmer, Vertreter und des Händlers tätig sind.

Präambel

A. Da das Unternehmen nicht ausschließliche Rechte an der Online-Plattform mit folgenden Funktionen darstellt:

  1. Registrierung der Emittenten von Warengutscheinen (Händler) – Verkäufer von Waren und/oder Dienstleistungen (nachfolgend bezeichnet als „Produkte“) und ihre Käufer,
  2. Ausgabe eigener Warengutscheine gemäß den Regelungen der Nutzungsvereinbarung und anderen Unterlagen des Unternehmens durch den Emittenten (Händler) – Verkäufer für den eigenen Gebrauch und Weiterverkauf an Käufer, damit die Käufer die Produkte dieses Emittenten (Händler)-Verkäufers beschaffen können; die Mindesteinheit eines Gutscheins beträgt 1 (eins) und entspricht dem Nominalwert von 0,01 Euro. Die Gutscheine können entweder direkt vom Händler oder vom Unternehmen an Käufer verkauft werden. Solche Gutscheine werden nachfolgend gemeinsam als „Gutscheine“ bezeichnet. Der Käufer, der in einem Vertragsverhältnis mit einem der Emittenten (Händlers)-Verkäufer steht, wird nachfolgend als „Käufer“ bezeichnet.
  3. Veröffentlichung von Informationen über die Emittenten (Händler)-Verkäufer von Produkten, die jeweils Gutscheine zum Verkauf an Käufer und zum ihren anschließenden Umtausch durch die Käufer gegen diee Produkte des die Gutscheine ausgegebenen Emittenten-Verkäufers ausgeben,

B. Da das Unternehmen beabsichtigt, die Online-Plattform mit allen möglichen Mitteln zu bewerben und bekannt zu machen und dem Händler Dienstleistungen für die Vermarktung seiner Produkte und den Verkauf seiner Gutscheine an Käufer anzubieten,

C. Da der Händler beabsichtigt ist, mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten,

  • um nicht ausschließliche Nutzungsrechte an der Online-Plattform zwecks der Gutscheinausgabe zu erwerben und
  • um Dienstleistungen zum Gutscheinverkauf den Käufern zwecks der Steigerung des Absatzes seiner Produkte an den Käufern zu erhalten.

Verabreden sich die Vertragsparteien, den vorliegenden Vertrag wie folgt abzuschließen:

§1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist eine Übertragung folgender nicht ausschließlicher Nutzungsrechte an der Online-Plattform einem Händler, dabei kann das Unternehmen dieselben Rechte an andere Händlers übertragen; die Übertragung und Abtretung von Rechten durch die Händler sind nicht gestattet; im eigenen Namen und auf eigene Kosten handelnd kann der Händler: Käufer werben und auf der Online-Plattform registrieren, ihnen die Zugangs- und Nutzungsrechte an der Online-Plattform im solchen Umfang gewähren, der für Ausübung ihrer Rechte an die Beschaffung der Produkte des Händlers erforderlich ist; eigene Gutscheine ausgeben und sie den Käufern unentgeltlich oder entgeltlich übergeben und/oder Gutscheine zum Verkauf an das Unternehmen abgeben; Gutscheine von den Käufern gegen seine Produkte einlösen, das Cashback in Gutscheinen des Händlers für die Nutzung solcher Gutscheine (nachfolgend bezeichnet als „Gutschein-Cashback“) anrechnen, andere Funktionen der Online-Plattform nutzen, die dem Händler zur Verfügung stehen.

Der Händler erwirbt alle oben genannten Rechte persönlich und ist nicht berechtigt, die oben genannten Rechte und die damit verbundenen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

1.2. Das Unternehmen ist verpflichtet, Käufer auf die Online-Plattform zu werben, sie auf der Online-Plattform zu registrieren, ihnen die Zugangs- und Nutzungsrechte an der Online-Plattform im solchen Umfang zu gewähren, der für Ausübung ihrer Rechte an die Beschaffung der Produkte des Händlers erforderlich ist; die auf der Online-Plattform vom Händler ausgegebenen Gutscheine an Käufer zu verkaufen und die Anrechnungen des Gutschein-Cashbacks den Käufern, die Gutscheine auf der Online-Plattform gekauft haben, für die Beschaffung von Produkten des Händlers zu gewährleisten.

Bei Produktgeschäften zwischen dem Händler und seinem Käufer sowie bei Geschäften in Bezug auf die vom Händler ausgegebenen Gutscheine zwischen dem Händler und/oder dem Unternehmen mit Käufern erwirbt der Händler Rechte und Pflichten, obwohl der Käufer die Gutscheine vom Unternehmen gekauft hat.

Zur Vermeidung von Zweifeln ernennt der Händler das Unternehmen zum Nicht Alleinvertreter für den Verkauf der Gutscheine des Händlers, sich der Händler das Recht vorbehält, seine Gutscheine selbst an Käufer zu verkaufen und/oder zu übergeben, und auch einen Dritten außer dem Unternehmen damit zu beauftragen.

1.3. Der Händler handelt als unabhängiger Unternehmer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit. Die selbständige unabhängige Tätigkeit des Händlers schafft keine Dienst- oder Arbeitsverhältnisse sowie keine öffentlichen Beziehungen zwischen den Parteien.

1.4. Der Händler hat bei der Registrierung auf der Online-Plattform seine aktuelle Geschäftsadresse, Bankverbindung, Firmen- und Steuernummer sowie weitere Informationen über sich selbst bereitzustellen. Ändern sich die oben geforderten Informationen, ist der Händler verpflichtet, das Unternehmen über diese Änderung unverzüglich schriftlich spätestens innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach dieser Änderung zu benachrichtigen. Die Pflichten des Unternehmens, die vor solcher Benachrichtigung im Hinblick auf frühere Adressen und Bankverbindungen erfüllt wurden, gelten als ordnungsgemäß erfüllt.

1.5. Der Abschluss des vorliegenden Vertrags durch den Händler setzt voraus, dass er völlig rechtsfähig ist. Besitzt der Händler keine Rechtsfähigkeit, sollte er den Abschluss des vorliegenden Vertrags unterlassen.

§2 Rechte und Pflichten des Händlers

2.1. Der Händler ist verpflichtet, die Online-Plattform nur im Rahmen der Rechte und in der Weise zu nutzen, die in dem vorliegenden Vertrag und der Nutzungsvereinbarung vorgesehen sind. Der Händler hat solche Handlungen zu vermeiden, die ausschließliche Rechte des Unternehmens an der Online-Plattform verletzen. Der Händler hat nicht ausschließliche Nutzungsrechte an der Online-Plattform zwecks Erfüllung des vorliegenden Vertrags gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und der Nutzungsvereinbarung.

2.2. Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Händler die für seine Tätigkeitsausübung notwendigen Unterlagen (u.a. Muster, Präsentationen, Abbildungen, Werbedrucksachen, Nutzungsbedingungen) zur Verfügung zu stellen und diese ohne Aufpreis zu ergänzen und zu aktualisieren. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens. Werden sie nicht bestimmungsgemäß eingesetzt, sind sie auf Verlangen des Unternehmens bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Händler und dem Unternehmen unverzüglich zurückzugeben. Der Händler ist nicht berechtigt, diese Unterlagen und Gegenstände zurückzubehalten.

2.3. Geht das Unternehmen des Händlers oder die Kontrolle über das Unternehmen des Händlers an Dritte über, ist der Händler verpflichtet, dem Unternehmen das unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine solche Mitteilung, ist das Unternehmen berechtigt, den vorliegenden Vertrag durch schriftliche Benachrichtigung unverzüglich zu kündigen.

2.4. Für eine ordnungsgemäße Geschäftsregistrierung und die Einholung von für die Geschäftstätigkeit erforderlichen behördlichen Genehmigungen trägt der Händler eine ausschließliche Verantwortung. Das Unternehmen entzieht sich hiermit jeder Verantwortung für die Nichteinhaltung der oben angegebenen Verpflichtungen durch den Händler.

2.5. Der Händler ist nicht berechtigt, Änderungen und Ergänzungen der Online-Plattform vorzunehmen, ihre Elemente, die Rechtsobjekte des Unternehmens oder der Dritten sind, zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken zu reproduzieren, zu verbreiten, zu überarbeiten, wenn eine Genehmigung der betreffenden Rechteinhaber für die Ausführung der betreffenden Handlungen nicht vorhanden ist, Elemente von Design oder Benutzeroberfläche der Online-Plattform bei der Einrichtung von Webseiten oder bei der Ausübung beliebiger Geschäftstätigkeit im Internet oder außerhalb des Internets nachzubilden, die Online-Plattform auf die durch den vorliegenden Vertrag nicht festgesetzte Weise zu nutzen.

2.6. Der Händler ist verpflichtet, das Gutschein-Cashback für die Beschaffung von Produkten des Händlers anzurechnen. Dabei:

a. wird das Gutschein-Cashback dem Käufer angerechnet, wenn er beim Händler seinen Gutschein einlöst. Der Gutschein gilt als eingelöst nach seiner Darstellung auf dem Händler-Konto auf der Online-Plattform.
b. Der Händler kann eine unterschiedliche Höhe des Gutschein-Cashbacks festlegen, wenn der Käufer dem Händler einen Gutschein zur Einlösung vorlegt, um ihn gegen seine Produkte einzutauschen, und zwar sowohl bei der ersten als auch bei weiteren Gelegenheiten.
c. Die Höhe des Gutschein-Cashbacks wird vom Händler als Prozentsatz des Preises seiner Produkte festgelegt und bei der Veröffentlichung seines Angebots auf der Online-Plattform angegeben.
d. Der Händler ist verpflichtet, das Gutschein-Cashback in Höhe von min. 0.1% des Preises seiner Produkte festzulegen.

2.7. Der Händler zusätzlich die folgenden Verpflichtungen übernimmt:
2.7.1. den Preis deiner Produkte festzulegen, dabei beinhaltet der Preis den Wert der Produkte, ihrer Verpackung und Kennzeichnung, Lieferung zu den vom Händler im Vertrag mit dem Kunden festgelegten Bedingungen, sonstige im Vertrag mit dem Käufer vorgesehene Aufwendungen des Händlers sowie alle anfallenden Steuern, einschließlich der Mehrwertsteuer, die vom Händler beim Verkauf der Produkte gemäß dem anwendbaren Recht zu zahlen sind,
2.7.2. dem Käufer Produkte rechtzeitig aus eigener Kraft und auf eigene Kosten zu versenden oder bereitzustellen,
2.7.3. Produktlieferungen zum Käufer und Produktrückgaben vom Käufer aus eigener Kraft und auf eigene Kosten zu gewährleisten,
2.7.4. Fragen und Ansprüche der Käufer hinsichtlich der Produkte des Händlers zu bearbeiten sowie alle Streitigkeiten mit den Käufern selbständig beizulegen,
2.7.5. erforderliche Produktmengen in seinem Lager für rechtzeitigen Versand an die Käufer zu gewährleisten und seine Lagerbestände zwecks Bedarfsdeckung der Käufer unverzüglich aufzufüllen,
2.7.6. in seinem Vertrag mit dem Käufer/öffentlichen Angebot die Lieferfristen anzugeben; im Falle der Warenlieferung sind auch Lieferbedingungen, Lieferort, Liefertermine, Rückgabe-, Austausch- und Gewährleistungsfristen in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht festzusetzen; im Falle der Leistungserbringung ist der Leistungszeitraum anzugeben. Jede Produktlieferung oder Leistungserbringung erfolgt durch den Händler oder seine bevollmächtigte Person ohne Teilnahme des Unternehmens. Die Produkte bleiben Eigentum des Händlers bis zum Eigentumserwerb durch den Käufer,
2.7.7. einen eigenen Support per Telefon oder E-Mail zum Zwecke der Bearbeitung der Fragen und Ansprüche der Käufer zu schaffen und die Käufer über seine Geschäftszeiten und maximale Bearbeitungsfristen zu informieren,
2.7.8. einen eigenen Support per Telefon oder E-Mail zum Zwecke der Bearbeitung der Fragen und Ansprüche der Käufer zu schaffen und die Käufer über seine Geschäftszeiten und maximale Bearbeitungsfristen zu informieren,
2.7.9. die von ihm ausgegebenen Gutscheine beim Käufer gegen seine Produkte zu übernehmen.

2.8. Der Händler, zusätzlich Folgendes garantiert:
2.8.1. die Schutzrechte Dritter wie Patente, Urheberrechte, Markenrechte oder auch Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Handelsgeheimnisse oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum zu wahren,
2.8.2. Inhaber alle Rechte an seinen Produkten und den Werbematerialien über seine Produkte zu sein und das Vertriebsrecht zu haben,
2.8.3. falsche oder irreführende Informationen zu seiner Identität in der Kommunikation mit dem Unternehmen und den Käufern nicht zu nutzen oder Informationen zu seiner Identität bewusst weg nicht zu lassen und sie so nicht zu verschleiern,
2.8.4. Alle Produktinformationen, einschließlich ihrer Beschreibung und der durch den Händler gewährten Garantien, entsprechen der Wirklichkeit; die Produkte sind ordnungsgemäß zertifiziert und übereinstimmen mit den Anforderungen und Zusicherungen des mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrags und des anwendbaren Rechtes. Der Händler erklärt hiermit, dass das Unternehmen für seine Bereitstellung falscher oder nichtzutreffender Produktinformationen nicht haften,
2.8.5. das anwendbare Steuerrecht einzuhalten und selbst alle fälligen Steuern für die den Käufern für die Gutscheine auf der Online-Plattform verkauften Produkte zu zahlen.
2.8.6. Werden an das Unternehmen Ansprüche, Forderungen, Klagen seitens Dritter erhoben, die mit der Verletzung der oben angegebenen Zusicherungen durch den Händler verbunden sind, ist der Händler verpflichtet, dem Unternehmen erforderliche Unterstützung bei der Durchsetzung solcher Ansprüche, Forderungen, Klagen zu leisten, sowie dem Unternehmen alle damit verbundenen Verluste einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldbußen, Entschädigungen, Gerichtskosten und sonstige Beträge, die durch ein Gerichtsurteil direkt oder indirekt wegen einer solchen Verletzung eingezogen werden, innerhalb einer Frist von höchstens 7 (sieben) Werktagen nach Eingang der entsprechenden urkundlich bestätigten Forderung bei dem Unternehmen. Der Händler stimmt hiermit zu, dass die Zahlungen für die Entschädigung der oben angegebenen Verluste gemäß dem vorliegenden Vertrag für das Unternehmen/ abgezogen werden.

§3 Rechte und Pflichten des Unternehmens

3.1. Das Unternehmen gewährt dem Händler einen allgemeinen Zugang zur Online-Plattform. Eine Ausnahme gilt für Unterbrechungen, die aus technischen Gründen (z.B. Wartung) erforderlich sind.

3.2. Das Unternehmen unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Händler 2 (zwei) Wochen im Voraus über Zugangsunterbrechungen zu informieren. Sollte eine Vorankündigung nicht möglich sein, wird das Unternehmen/ITT sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, den Händler so schnell wie möglich über eine Unterbrechung und deren Gründe zu informieren.

3.3. Das Unternehmen gewährt dem Händler einen kostenlosen Online-Support durch Anfragebeantwortung. Die Arbeitstage und -stunden des Online-Supports, Art der Kontaktaufnahme und Beantwortungsfristen sind in der Registerkarte „Kontakte“ auf der Online-Plattform angegeben.

3.4. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Händler bei seiner Tätigkeitsausübung bestmöglich zu unterstützen und ihm auf Anfrage die notwendigen Informationen, Unterlagen und den Zugang zur Online-Plattform zur Verfügung zu stellen. Zu den notwendigen Informationen und Unterlagen gehören alle Informationen, die für die Geschäftstätigkeit des Händlers und seine Schadensersatzansprüche von Bedeutung sind (z.B. Änderungen der Geschäftsbedingungen der Online-Plattform, besondere Werbemaßnahmen usw.). Das Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, den Händler über Funktionsänderungen der Online-Plattform, übermäßigen Datenverkehr, Leistungsschwierigkeiten oder Ähnliches zu informieren, damit der Händler den entsprechenden Bedingungen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit und die Tätigkeit seiner Vertragspartner anpassen kann.

3.5. Wenn das Unternehmen die Gutscheine des Händlers verkauft, wird das Unternehmen unmittelbar nach Erhalt des Kaufpreises vom Käufer eine entsprechende Anzahl der Händler-Gutscheine auf dem Konto des Käufers auf der Online-Plattform hinterlegen und dem Händler entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

3.6. Spätestens am nächsten Werktag nach der Vorlage der Gutscheine des Händlers zur Einlösung an den Händler wird das Gutschein-Cashback des Käufers aus dieser Transaktion in seinem Konto auf der Online-Plattform angezeigt.

§4 Vergütung und Abrechnungen zwischen den Parteien

4.1. Für die Rechte, die dem Händler im Rahmen und im Umfang des vorliegenden Vertrages gewährt werden, und für die Gutscheinverkaufs- und Gutscheinübergabedienstleistungen des Händlers oder Unternehmens auf der Online-Plattform sowie für die Einlösung der vom Händler ausgegebenen Gutscheine durch den Händler ist der Händler verpflichtet, dem Unternehmen eine Vergütung zu zahlen. Die Vergütung für die Dienstleistungen des Unternehmens wird in Form von Gutscheinen des Händlers gezahlt.

4.2. Die Vergütung des Unternehmens entspricht der Höhe des vom Händler auf der Online-Plattform gemäß Ziff. 2.6 des vorliegenden Vertrags festgelegten Gutschein-Cashbacks des Käufers.

4.3. Die Vergütung für die Dienstleistungen des Unternehmens wird dem Unternehmen spätestens am nächsten Werktag nach der Vorlage des Gutscheins des Händlers an den Händler gezahlt.

4.4. Die als Vergütung erhaltenen Gutscheine des Händlers können vom Unternehmen für eine weitere entgeltliche (Verkauf) oder unentgeltliche Übergabe (als Belohnung für die Nutzung der Online-Plattform) an Käufer und dann zur anschließenden Vorlage der Gutscheine zur Einlösung durch diese Käufer im Umtausch gegen Produkte des Händlers und/oder zur Vorlage von Gutscheinen des Händlers zur Einlösung durch den Händler im Umtausch gegen Produkte des Händlers verwendet.

4.5. Nach den Ergebnissen des wöchentlichen Zeitraums, der am Montag beginnt, sowie wenn der dem Händler zu zahlende Gesamtbetrag, der das Unternehmen von den Käufern für die vom Händler ausgegebenen Gutscheine in diesem Zeitraum erhält, 50.00 Euro oder mehr beträgt, ist das Unternehmen verpflichtet, dem Händler diesen Betrag in Euro spätestens am Donnerstag nächster Woche zu überweisen.

Wenn der dem Händler in einem solchen Zeitraum zu zahlende Gesamtbetrag weniger als 50.00 Euro ist, so wird das Unternehmen diesen Betrag zusammen mit dem im Folgezeitraum zu zahlenden Betrag überweisen, sobald der zu zahlende Gesamtbetrag den Mindestbetrag von 50.00 Euro erreicht.

Zur Vermeidung von Zweifeln verabreden sich die Parteien, dass die Beträge, die das Unternehmen aus dem Verkauf der Gutscheine des Händlers als Vergütung für die Dienstleistungen des Unternehmens erhält, dem Händler nicht ausgezahlt werden.

4.6. Die in Ziff. 4.5 genannten wiederkehrenden Zahlungen werden dem Händler vom Unternehmen in Euro durch Überweisung auf das Bankkonto des Händlers geleistet.

4.7. Die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens gelten als erfüllt nach der Abbuchung der Geldmittel vom Konto des Unternehmens, seines Nachunternehmers oder Vertreters.

4.8. Ungeachtet der oben genannten Bestimmungen der Ziff. 4.5 ist das Unternehmen berechtigt, die Zahlung an den Händler ganz oder teilweise zurückzuhalten, wenn der Händler dem Käufer die Produkte vertragsgemäß nicht geliefert oder eine vertragliche Verpflichtung bei der Leistungserbringung gegenüber dem Käufer verletzt hat, wenn der Zugang zu den Produkten des Händlers für den Käufer unmöglich ist, wenn Mängel in den Produkten des Händlers nach Lieferung entdeckt wurden, wenn der Händler die im Vertrag zwischen ihm und dem Käufer vorgesehenen Garantiebedingungen der Produkte nicht einhält und das Unternehmen im Zusammenhang mit den oben genannten Verluste dem Käufer entschädigt hat.

Wird der in Ziff. 4.8 genannte Sachverhalt festgestellt, nachdem das Unternehmen dem Händler eine entsprechende Zahlung überwiesen hat, ist der Händler verpflichtet, dem Unternehmen den dem Wert der betreffenden Produkte entsprechenden Betrag für solche Produkte innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen nach Erhalt des Anspruchs zurückzuerstatten, im Gegenfall ist das Unternehmen berechtigt, nach schriftlicher Benachrichtigung des Händlers den aus dem Verkauf anderer Produkte des Händlers erhaltenen und an ihn zu zahlenden Betrag einseitig aufzurechnen.

4.9. Das Unternehmen ist gemäß seiner allgemeinen Vertriebspolitik berechtigt, die Vergütungshöhe und/oder das Auszahlungsverfahren in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Vertrag je nach dem bestehenden Vertragsprogramm ganz oder teilweise einseitig zu ändern, dabei wird der Händler 1 (einen) Monat vor diesen Änderungen schriftlich benachrichtigt. Die Vergütungshöhe und/oder das Auszahlungsverfahren in Bezug auf die Transaktionen, die vor diesen Änderungen durchgeführt wurden, bleiben unverändert, dabei gelten die Vergütungshöhe und/oder das Auszahlungsverfahren, die vor ihren Änderungen in Kraft waren.

§5 Rechte an den Vertragsgegenständen

5.1. Sämtliche Schutzrechte an den Vertragsgegenständen einschließlich Urheberrechte, Softwarerechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Firmenrechte oder sonstige Kennzeichen und Know-how, soweit vorhanden, stehen dem Unternehmen zu.

5.2. Zur Wahrung einer einheitlichen Identität ist der Händler während der Vertragsdauer berechtigt und verpflichtet, die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen des Unternehmens in Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag zu verwenden und dabei deren Wert und Ruf zu fördern.

5.3. Der Händler darf die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens in seiner Firmierung oder in einem Domain-Namen nicht übernehmen und ins Handelsregister oder ein anderes Register nicht eintragen oder ihre Verwendung bei einer Zertifizierungsstelle nicht schützen lassen. Wenn das Unternehmen/ eine Marke oder ein sonstiges geschütztes Zeichen auf andere Weise oder nicht mehr nutzen möchte, wird der Händler auf Verlangen des Unternehmens auch die Benutzung auf die andere Weise umstellen oder einstellen. Der Händler wird auch dafür Sorge tragen, dass die von ihm kontrollierten Dritten die vorstehenden Regelungen beachten.

5.4. Der Händler darf die Rechte an geistigem Eigentum des Unternehmens, eingeschlossen der Marken und sonstigen geschützten Zeichen, nicht nutzen, ändern oder in anderer Weise missbrauchen und sie ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens auf Dritte nicht übertragen. Außerdem darf er keine anderen Marken und sonstigen Zeichen verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit den Marken und sonstigen geschützten Zeichen des Unternehmens besteht. Der Händler wird dem Unternehmen jede von ihm festgestellte unerlaubte Benutzung der Marken und die sonstigen geschützten Zeichen durch Dritte unverzüglich melden. Dies gilt auch in Bezug auf alle Wettbewerbsverstöße sowie alle Verletzungen gewerblicher Schutzrechte. Eine etwaig von dem Unternehmen erteilte Genehmigung ist widerruflich.

5.5. Der Händler verpflichtet sich während der Gültigkeitsdauer des vorliegenden Vertrages und auch über die Vertragslaufzeit hinaus, die gewerblichen Schutzrechte und das Know-how des Unternehmens weder selbst anzugreifen noch durch Dritte angreifen zu lassen, oder Dritte beim Angriff in irgendeiner Form zu unterstützen.

5.6. Der Händler räumt dem Unternehmen hiermit das Recht ein, seine Firmierung, sein Logo, seine Handels- und Dienstleistungsmarke und geschäftliche Bezeichnung auf der Online-Plattform sowie in anderen Materialien und auf anderen Plattformen darzustellen, damit das Unternehmen seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag erfüllen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Marketing und Bewerben der Produkte des Händlers.

§6 Kündigung

6.1. Das Unternehmen kann den vorliegenden Vertrag jederzeit einseitig nach seinem Ermessen kündigen, dabei hat es dem Händler einen (1) Monat vor der Kündigung eine schriftliche Benachrichtigung zu senden. Während des oben angegebenen Zeitraums haben die Parteien ihre gegenseitigen Abrechnungen zu vergleichen und die Endabrechnung durchzuführen.

6.2. Das Unternehmen ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag nach schriftlicher Benachrichtigung unverzüglich zu kündigen und das Konto des Händlers zu sperren oder zu löschen, so dass der Zugang des Käufers zur Online-Plattform eingestellt wird; ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

  • Der Händler verstößt gegen seine Pflichten oder Garantien, die gem. Ziff. 1.4, 1.5, 2.3, 2.4, 2.5, 5.3, 5.4, 5.5, § 9 angegeben sind,
  • Der Händler verstößt gegen seine Geheimhaltungspflichten gem. § 7,
  • Die Vermögensverhältnisse des Händlers verschlechtern sich derart, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Händlers aufkommen,
  • Der Händler verursacht schuldhaft eine Schädigung der wirtschaftlichen Interessen oder des Rufs des Unternehmens.

6.3. Im Falle, der in Ziff. 4.9 des vorliegenden Vertrags genannt ist, ist das Unternehmen berechtigt, dem Händler die Benachrichtigung über die Änderung der Bedingungen des vorliegenden Vertrags im Teil der Vergütungshöhe 1 (einen) Monat vor ihrem Inkrafttreten einseitig zu senden. In diesem Fall hat der Händler entweder den in der Benachrichtigung angegebenen Bedingungen zuzustimmen, oder einseitig von der Erfüllung des vorliegenden Vertrags zurückzutreten und dem Unternehmen eine entsprechende Benachrichtigung innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung des Unternehmens zu senden. Tritt der Händler vom Vertrag zurück, haben die Parteien ihre gegenseitigen Abrechnungen zu vergleichen und die Endabrechnung innerhalb von einem Monat durchzuführen. Sollte der Händler keine Gegenbenachrichtigung innerhalb der oben angegebenen 15-tägigen Frist senden, gilt der Vertrag zu den Bedingungen unter Berücksichtigung der in der Benachrichtigung des Unternehmens angegebenen Vergütungshöhe nach Ablauf der oben angegebenen Monatsfrist.

6.4. Sofern oben keine andere besondere Frist festgelegt ist, haben die Parteien ihre gegenseitigen Abrechnungen bei Kündigung des vorliegenden Vertrags zu vergleichen und die Endabrechnung innerhalb von einem Monat durchzuführen.

6.5. Die Kündigung oder der Rücktritt vom vorliegenden Vertrag aus jeglichem Grund befreit den Händler von keiner Haftung gegenüber seinen Käufern, die einen Gutschein des Händlers vom Unternehmen oder Händler erworben haben, für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren nach dem Jahr, in dem der Gutschein an den Käufer verkauft wurde (Gültigkeitsfrist des Gutscheins).

§7 Geheimhaltungspflicht

7.1. Die Parteien verabreden sich, alle im Zusammenhang mit dem Abschluss des vorliegenden Vertrags zwischen ihnen ausgetauschten nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen, die Geschäftsgeheimnisse einer Partei enthalten, sind entsprechend zu kennzeichnen.

7.2. Eine Vertragspartei darf die ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei weder während ihrer Tätigkeit noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne vorherige schriftliche Ermächtigung entsprechender Vertragspartei verwenden, noch anderen Personen ausschließlich der Nachunternehmer oder Vertreter des Unternehmens mitteilen noch zugänglich machen. Der Händler wird dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch seine Mitarbeiter eingehalten wird.

7.3. Die vorgenannten Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, für welche die empfangende Partei nachweisen kann, dass die Informationen ihr zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt waren, ohne dass sie einer Geheimhaltungspflicht unterlag; von ihr unabhängig und ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt wurden; von der Partei, die die Informationen bereitgestellt hat, zur Offenlegung im Voraus genehmigt wurden; ohne eine Verletzung dieser Bedingungen öffentlich bekannt waren; oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.

7.4. Darüber hinaus ist es der empfangenden Partei gestattet, vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder von einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde angeordnet wurde, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die Partei, die die Informationen über die Instanz zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich schriftlich informiert und mit ihr zusammenarbeitet, um den Umfang der Offenlegung so weit wie möglich zu minimieren, und sie dabei zu unterstützen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

7.5. Der Händler wird die Unterlagen mit vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen gesondert aufbewahren und gemäß den Gepflogenheiten des kaufmännischen Verkehrs unter Verschluss halten.

7.6. Die Unterlagen mit vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen, die das Unternehmen ihm anvertraut hat, wird der Händler unverzüglich nach der auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückgeben. Soweit diese Unterlagen in elektronischer Form überlassen worden sind, sind diese Daten bei Beendigung oder Kündigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich sein sollte – für immer zu sperren.

§8 Haftungsbeschränkungen

8.1. Das Unternehmen haften unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht werden; und im Falle leichter Fahrlässigkeit haften sie nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

8.2. Die vertragliche Haftung des Unternehmens für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund wie folgt beschränkt:
8.2.1. Das Unternehmen/ haften wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
8.2.2. Das Unternehmen haftet haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung einer sonstigen anwendbaren Sorgfaltspflicht.
8.2.3. Das Unternehmen/ haften weder für indirekte Schäden noch für entgangenen Gewinn des Händlers oder der Dritten, unabhängig davon, ob das Unternehmen solche Schadensverursachung vorhersehen konnten oder nicht.

8.3. Die Haftungsbeschränkungen gemäß §8 gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Nachunternehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

8.4. Der Händler ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen zur Verhinderung und Minimierung von Schäden zu unternehmen.

§9 Abtretung

Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf Dritte zu übertragen.

Zur Vermeidung von Zweifeln verabreden sich die Parteien, dass das Unternehmen berechtigt ist, Dritte (einschließlich der Nachunternehmer und Vertreter) mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag auf eigene Rechnung und Gefahr zu beauftragen; dabei trägt das Unternehmen die volle Verantwortung für deren Handlungen

§10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Händler nur befugt, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen vom Unternehmen anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

§11 Schlussbestimmungen

11.1. Für die Verhältnisse und Streitigkeiten zwischen den Parteien, die in dem vorliegenden Vertrag nicht geregelt sind, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und UN-Kaufrechts.

11.2. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrages verbunden sind, werden von den Parteien möglichst auf dem Verhandlungsweg beigelegt.

Eine Partei kann erst die Klage beim Schiedsgericht einreichen, wenn sie zuvor den (zweiten) Anspruch an die andere Partei gerichtet und von dieser eine Antwort erhalten hat (oder die Frist für die Beantwortung abgelaufen ist).

Die betroffene Vertragspartei sendet der anderen Vertragspartei einen von einer bevollmächtigten Person unterzeichneten schriftlichen Anspruch zusammen mit den Unterlagen, die den Anspruch begründen. Der Anspruch wird dem Empfänger per Kurierdienst oder durch andere Kommunikationsmittel geschickt, die die Sendung nachweisen lassen, oder wird dem Empfänger gegen Empfangsbestätigung zugestellt.

Die Partei, an die der Anspruch gerichtet wurde, ist verpflichtet, den erhaltenen Anspruch zu prüfen und die betreffende Partei über die Ergebnisse ihrer Prüfung innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Eingang des Anspruchs schriftlich zu benachrichtigen. Die Antwort auf den Anspruch wird dem Empfänger per Kurierdienst oder durch andere Kommunikationsmittel geschickt, die die Sendung nachweisen lassen, oder wird dem Empfänger gegen Empfangsbestätigung zugestellt.

Werden die Streitigkeiten nicht außergerichtlich beigelegt, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Gerichtsbarkeit am Sitz des Unternehmens für alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben.

11.3. Änderungen von Angaben die jeweilige Vertragspartei betreffend, einschließlich einer Sitzverlegung, der Rechtsform, einer Änderung der Bevollmächtigten sowie andere Umstände, die für die Vertragsdurchführung von wesentlicher Bedeutung sind, teilen sich die Vertragsparteien unverzüglich schriftlich mit. Wird die andere Partei über die oben genannten Änderungen nicht informiert, so gelten der Anspruch und die Antwort auf den Anspruch, die von der Partei, an die zum Zeitpunkt des Versands bekannten Daten gesendet wurden, als bei der anderen Partei eingegangen, die die Partei nicht ordnungsgemäß über die Änderung der Daten informiert hat. Ziff. 1.4 des vorliegenden Vertrags bleibt hiervon unberührt.

11.4. Wird eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags nach anwendbarem Recht für ungültig anerkannt, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen weder berührt noch eingeschränkt. Wird eine der Vertragsbestimmungen für ungültig anerkannt, haben die Parteien gewissenhaft die Eintragung der entsprechenden Änderungen in den Vertrag zu vereinbaren, die ursprüngliche Geschäftsabsichten der Parteien möglichst genau widerspiegeln.

11.5. Die Parteien verabreden sich, dass das Schriftformerfordernis als erfüllt gilt, wenn das Dokument in Papierform oder in elektronischer Form erstellt, von Hand geschrieben, auf einer Schreibmaschine getippt oder ausgedruckt ist, dabei ist eine elektronische Nachricht durch einen bevollmächtigten Vertreter der Partei von der angegebenen von der Partei auf der Online-Plattform E-Mail-Adresse aus zu versenden.

11.6. Der vorliegende Vertrag mit allen seinen Anlagen stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und hebt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden hinsichtlich des Gegenstands des vorliegenden Vertrags auf.

11.7. Die Parteien erkennen den Vertrag, die von den Parteien oder ihren Bevollmächtigen mit Hilfe der Online-Plattform oder auf elektronischem Weg gesendeten Dokumente zur Vertragserfüllung, -änderung und -kündigung als gültig an, dabei gilt das Unterschriftserfordernis als erfüllt, wenn ein Verfahren verwendet wird, das die Identität des Erklärenden zuverlässig identifizieren lässt.

11.8. Der vorliegende Vertrag kann in jeder Sprache erstellt werden und tritt ab dem Datum der Annahme (Zustimmung zu seinen Bedingungen) durch den Käufer in Kraft, wobei die deutsche Version im Falle von Abweichungen immer Vorrang hat.

11.9. Die Parteien bestätigen und garantieren einander hiermit, dass sie über alle notwendigen und ausreichenden Befugnisse verfügen, den vorliegenden Vertrag abzuschließen.

11.10. Die Nutzungsvereinbarung ist ein integrierender Bestandteil des vorliegenden Vertrags (Veröffentlicht unter https://libersave.com/d/de/docs/legal/terms-of-use/).